Impressum

Partyservice & Cateringverleih, Mietkochservice 

Erik Radmacher
Lindenstr. 6
41334 Nettetal


Kontakt

Telefon: +49 172 2479653

E-Mail: erikradmacher@aol.com


Umsatzsteuer-ID

115 / 5154 / 1732


ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Erik Radmacher -
Mietkochservice/Catering - Lindenstrasse 6 – 41334 Nettetal-Lobberich

www.catering-nettetal.de

 

§ 1 VORRANG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

 

§ 2 PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KAUTION

Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste/des Angebots neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 3 Monate verstrichen sind. Weitere Preiserhöhungen sind ebenfalls rechtens, wenn die Industrie die Preise erhöht und die angebotene Kalkulation nicht mehr ausreicht. Rechnungen sind binnen 3 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Catering-Nettetal.de stellt dem Auftraggeber eine à conto-Rechnung in Höhe von 100%/ 50 % der vereinbarten Leistungen für Speisen zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer aus, die nach Bestätigung des Angebots vor der Veranstaltung fällig ist, soweit nichts anderes vereinbart wird. Wurde die vereinbarte Vorkasse des Gesamtumsatzes für Speisen nicht geleistet, so sehen wir die Veranstaltung nicht als endgültige Bestätigung an. Bei Nichtzahlung der Vorkasse bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn, behält sich Catering-Nettetal.de vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Der Kunde teilt Catering-Nettetal.de 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die letzte Rechnungsstellung ist. Bei
Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Catering-Nettetal.de berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Catering-Nettetal.de möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Als Sicherheit für unser Equipment, wird bei Neukunden eine Kaution erhoben. Diese wird in Höhe der nächsten 100-er Stelle aus dem oberen Teil des Angebots pauschal erhoben und zurückgezahlt, wenn das komplette Equipment am Folgetag abgeholt werden kann.

 

§ 3 KREDITGRUNDLAGE

Voraussetzung der Leistungspflichten von Catering-Nettetal.de ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist Catering-Nettetal.de zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Catering.-Nettetal.de kann in diesen Fällen 100% Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruches verlangen.

 

§ 4 TERMINE

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

 

§ 5 STORNIERUNG

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir mindestens

30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25%,

15 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50%,

10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75%,

5 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90%

des Auftrages.

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich Catering-Nettetal.de vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Angebot) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis zuzüglich in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

 

§ 6 RÜCKTRITT

Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Catering-Nettetal.de seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Catering-Nettetal.de auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist Catering-Nettetal.de zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist Catering-Nettetal.de berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- Höhere Gewalt oder andere von Catering-Nettetal.de nicht zu    vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden;

- Catering-Nettetal.de den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Catering-Nettetal.de in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

 

Insofern Catering-Nettetal.de nicht Eigentümer/Pächter einer

Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Catering-Nettetal.de nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Catering-Nettetal.de behält sich vor, in diesem Fall ohne
Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 7 ÄNDERUNGEN

Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. Werden die Gästeanzahl oder das benötigte Equipment kurzfristig vom Kunden verändert, so behalten wir uns auch kurzfristig vor, unseren Personaleinsatz dafür abzuändern und dementsprechend in Rechnung zu stellen (Bsp.: je 50 PAX BBQ = 2xPersonal).

 

§ 8 MINDESTBESTELLWERT

Der Mindestspeisenbestellwert für jeden Auftrag beträgt € 100,-- netto, die Mindestpersonenzahl liegt im Regelfall bei 10 Personen. Sprechen Sie uns gerne an.

 

§ 9 TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRÜBERGANG

Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar beträgt € 100,- netto im Nettetaler Stadtgebiet, außerhalb Nettetals € 200,- netto. Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 10 Minuten Aufbauzeit vor Ort.

Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums.

Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen
Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Lindenstrasse 6, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtführer oder Dritten übergeben haben.

 

§ 10 MÄNGEL

Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln des Mietgegenstands als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

 

§ 11 SCHADENSERSATZPFLICHT

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Catering-Nettetal.de übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der
Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher
Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden, vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten oder auf gemieteten oder privaten Grundstücken allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Zäune, Absperrungen, Abdeckplanen o.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

 

§ 12 MIETPREIS - MIETEINHEIT - ÜBERGABE/RÜCKGABE

Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar o.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von maximal einem Tag  (Sonn- und Feiertage nach Absprache). Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr mindestens in voller Höhe zu erheben. Dies gilt ebenso bei nicht vorgereinigtem Equipment.

Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

 

§ 13 ALLGMEINE BESTIMMUNGEN

Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.

Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:

- den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu wahren,  versichern bzw. zu ersetzen

- uns sofort und vor Veranstaltungsbeginn zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt oder reparaturbedürftig sein sollte

- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des
  Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu
besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

 

§ 14 EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Nettetal. Gegenüber Unternehmern ist der Gerichtsstand Krefeld.

 

Catering Nettetal, Erik Radmacher, Lindenstrasse 6, 41334 Nettetal,

im August 2013

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